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14.09.2006

Gesundheitsreform: Zugang psychisch Kranker zur Privaten KV
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützt die Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), psychisch kranke Menschen nicht länger aus der privaten Krankenversicherung auszuschließen. Auf der Regierungspressekonferenz am 23. August 2006 erklärte Klaus Vater, BMG-Pressesprecher: "Künftig kann psychisch Kranken der Zugang zur PKV nicht mehr verwehrt werden. Dies wird das Ergebnis der Gesundheitsreform sein." Unabhängig von Krankheit und Befinden müsse jedem ein Basistarif zu bezahlbaren Preisen angeboten werden, der dem entspricht, was die gesetzliche Krankenversicherung leistet.
Die BPtK hatte in einer Umfrage festgestellt, dass fast alle privaten Krankenversicherer sich gegen psychisch Kranke abschotten. 40 von 48 Unternehmen, die im Verband der privaten Krankenversicherung organisiert sind, nehmen keine psychisch Kranken auf. Die Süddeutsche Zeitung hatte in ihrer Ausgabe von 22. August 2006 die Umfrage aufgegriffen und berichtet: "Normalerweise reagieren die Versicherer bei Vorerkrankungen von potenziellen Kunden durch einen Ausschluss der Krankheit oder durch Risikoaufschläge. Ungewöhnlich ist es, wenn - wie im Falle der psychischen Krankheiten - Interessenten abgelehnt werden." Ein Versicherungsmanager, der im SZ-Artikel nicht genannt werden wollte, zweifelte daran, ob man wirklich einen Unterschied zwischen ehemals psychisch oder organisch Erkrankten machen solle. Der Verband der privaten Krankenversicherer hüllt sich bisher in Schweigen.
"Stiftung Warentest" meldete ebenfalls: "Psychisch Kranke ausgeschlossen". Die Verbraucherschutzorganisation betonte, dass selbst Menschen, die bereits privat versichert sind, es oft schwer haben, wenn sie psychisch krank werden. "Viele private Tarife schränken die ambulante Psychotherapie auf 20 oder 30 Sitzungen im Jahr ein oder schließen sie ganz aus." Dies ist für die meisten Erkrankungen unzureichend. Die gesetzlichen Kassen bezahlen - je nach Behandlungsverfahren - deutlich mehr, je nach Verfahren übernehmen sie bis zu 360 Sitzungen je Behandlung.


Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer



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