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18.08.2006
Bundesministerium beanstandet Psychotherapierichtlinien
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete Änderung der Psychotherapie-Richtlinien (in der Mailingliste 17 haben wir darüber berichtet) „beanstandet“. Damit tritt die Regelung für die Zulassung neuer psychotherapeutischer Verfahren nicht wie geplant in Kraft. Gegen die geplante Regelung hatten die DGSF und andere Therapieverbände protestiert. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte den Beschluss des G-BA als „nicht stimmig“ bewertet. Das BMG hat nun mit Schreiben vom 15. August 2006 die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien beanstandet (die Abschnitte B.I.3.2 und B.I.4, die die Kriterien für die Zulassung neuer psychotherapeutischer Verfahren neu regeln sollten). In der Begründung der Beanstandung kritisiert das BMG insbesondere das vom G-BA geforderte „Schwellenkriterium“ des Nachweises eines Nutzens für mindestens die drei häufigsten psychischen Erkrankungen als unverhältnismäßig. Die geplanten Richtlinien hätten vermutlich das "Aus" für weitere psychotherapeutische Verfahren als Kassenleistung bedeutet neben den bisherigen „Richtlinien-Verfahren“.
Ein Faksimile des Briefes des BMG ist hier zu finden.
Auch auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer wird auf diesen Vorgang eingegangen.
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