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02.06.2006
Psychotherapeutengesetz gilt nur für gesetzlich Versicherte
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"KÖLN (iss). Private Krankenversicherer dürfen in ihren Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz für die Psychotherapie auf approbierte Ärzte und Krankenhäuser beschränken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen entschieden. Privatversicherte hatten ihre Versicherer auf die Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie durch einen Psychologen verklagt, obwohl ihr Vertrag eine solche Leistungspflicht nicht vorsah. Die Kläger argumentierten mit der Gleichstellung von psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten durch das Psychotherapeuten-Gesetz. Das 1999 in Kraft getretene Gesetz gelte nur für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, entschied dagegen der BGH. 'Angesichts der Strukturunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung abschließt, nicht erwarten, daß er damit so versichert ist, als wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre', so die Richter." Zum vollständigen Artikel in der Ärzte-Zeitung…
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