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10.05.2006
Urteilsbegründung zur Wiss. Anerkennung systemischer Therapie
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Anni Michelmann, Bonn
ich hatte vor einigen Tagen von einem Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 7.4.06 zur Systemischen Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren berichtet. Das Urteil liegt nun schriftlich vor. Wie schon während der mündlichen Verhandlung stellt das Gericht in seiner schriftlichen Begründung fest: "Das Vertiefungsgebiet "Systemische Therapie/Familientherapie" ist entgegen der Auffassung der Beklagten ein wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren im Sinne des § 1 Abs.3 PsychThG, das der Feststellung, Heilung oder Linderung von psychischen Störungen mit Krankheitswert mit Krankheitswert dient." Bei der Beurteilung der Anerkanntheit eines Verfahrens komme es "auf die unter den Wissenschaftlern herrschende Auffassung" an. Mit der alleinigen Prüfung der Wirksamkeit habe der WBP den "Begriff der wissenschaftlichen Anerkennung ...verkannt." Der Wortlaut des Urteils (AZ.: 26 K 9121/03) ist hier zu lesen …
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