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26.11.2005
Klägerin muss Beitrag zur Psychotherapiekammer nachzahlen
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Aus der Online Ausgabe der Rhein-Main-Presse vom 26.11.2005: "Eine
Psychotherapeutin muss der Psychotherapeutenkammer rund 2000 Euro
Mitgliedsbeiträge nachzahlen. Und das, obwohl die Frau bei einer
Beratungsstelle des städtischen Jugendamtes lediglich als
Diplom-Psychologin tätig ist."
Die Psychologin übte keine therapeutische Tätigkeit aus. Sie wurde
dennoch als approbierte Psychotherapeutin zur Nachzahlung verurteilt.
Eine Ausnahme könne nur bei der Ausübung einer berufsfremden Tätigkeit
gemacht werden.
Hier der Link zum vollständigen Artikel
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